Die neuen Fußball-Trainer-Lizenzen

27.01.2015

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"In der DFB-Ausbildungsordnung haben sich mit Beginn des neuen Jahres einige Änderungen im Lizenzsystem für Trainer ergeben. Die DFB-Lizenzbezeichnungen sind an die bestehenden UEFA-Vorgaben unter Berücksichtigung der DOSB-Rahmenrichtlinien für Qualifizierung angeglichen worden.

Was hat sich geändert?

In erster Linie hat sich die Bezeichnung der Lizenzen geändert. Aus dem Trainer-C-Breitenfußball wird die Trainer-C-Lizenz (UEFA Grassroots), aus dem Trainer-C-Leistungsfußball wird die Trainer-B-Lizenz (UEFA B-Level). Die vorherige B-Lizenz heißt jetzt DFB-Elite-Jugend-Lizenz (UEFA B-Level). Mit den neuen Bezeichnungen geht eine neue Abstufung innerhalb der bekannten Lizenzpyramide einher.

 

Die bisherigen C-Lizenzen Breitenfußball und Leistungsfußball, die sich bisher auf einer Lizenzstufe befanden, werden differenziert. Mit dieser Abstufung ist eine klare Abgrenzung zwischen Breitenfußball und Leistungsfußball geschaffen.

 

Der Einstieg eines Trainers ist ab der neuen B-Lizenz-Ausbildung möglich. Die Trainer C-Lizenz ist keine Voraussetzung zum Erwerb der Trainer-B-Lizenz. Neu ist jedoch, dass die Lehrgangsanwärter künftig zu Beginn der Trainer-B-Lizenzausbildung eine Eignungsprüfung nach bundesweit einheitlichen Vorgaben bestehen müssen, um am Lehrgang teilnehmen zu dürfen.

 

Welche Neuerungen ergeben sich im Bereich Breitenfußball?

Neu ist der DFB JUNIOR COACH auf der Ebene des Basiswissens. Zudem wird das Teamleiter-Profil um den Bereich Torhüter erweitert. Die Trainer-C-Lizenz beinhaltet ab 2015 sechs Profile: Kinder/Jugend, Kinder/Erwachsene, Jugend/Erwachsene, Jugend/Torwart, Erwachsene/ Torwart, F&B/Gesundheit.

 

Wie bauen die Lizenzstufen aufeinander auf?

Wer vielleicht mal Fußball-Lehrer werden möchte, hat einige Stufen im Ausbildungssystem zu bewältigen. Die erste Stufe im Leistungsbereich ist nun die B-Lizenz. Die Lizenzstufen im Trainerwesen bauen aufeinander auf. Nach der B- folgt die DFB-Elite-Jugend-Lizenz, anschließend die A-Lizenz, erst dann ist eine Bewerbung für den Fußball-Lehrer-Lehrgang möglich. Die C-Lizenz, zu der Ihr hier mehr erfahrt , und die Lizenzvorstufen im Breitenfußballbereich sind vorgeschaltet und freiwillig.

 

 

Die Lizenzstufen

 

Trainer-C-Lizenz (ehemals C-Lizenz Breitenfußball): Diese Lizenzstufe unterliegt – ebenso wie die Trainer-B-Lizenz – der Zuständigkeit der Landesverbände. Sie bilden aus, deshalb muss man sich auch direkt bei seinem jeweiligen Landesverband für die entsprechenden Lehrgänge anmelden. Wer die C-Lizenz machen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

 

Auf die Teilnehmer warten 120 Lerneinheiten inklusive Prüfung - davon 30 Lerneinheiten Basiswissen sowie zweimal 40 Lerneinheiten mit profilspezifischen Lerninhalten. Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten. Zielgruppe sind Trainer und Betreuer von Kindern und Jugendlichen der unteren beiden Juniorenspielklassen sowie von Aktiven bis zur Kreisliga A. Die C-Lizenz ist keine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung zur Trainer-B-Lizenz.

 

Trainer-B-Lizenz (ehemals C-Lizenz Leistungsfußball): Auch hier haben die Landesverbände den Hut auf. Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung sind unter anderem die erfolgreiche Absolvierung eines Schiedsrichter-Neulingskurses und ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs. Die Trainer-C-Lizenz ist für die Teilnahme an der B-Lizenz nicht zwingend nötig. Wer die B-Lizenz erhalten will, muss im Prüfungszeitraum mindestens 16 Jahre alt sein.

 

Die Ausbildung beinhaltet insgesamt 120 Lerneinheiten à 45 Minuten. Aufgeteilt ist das Ganze in eine Grundlagenausbildung (80 Lerneinheiten) und eine Schwerpunktausbildung (40 LE). In der Schwerpunktausbildung konzentriert sich der Auszubildende wahlweise auf den Senioren- oder den Kinder- und Jugendfußball (4 bis 19 Jahre). Den Abschluss bilden die Prüfungen (mehr dazu weiter unten).

 

Inhaber der Trainer-B-Lizenz dürfen im Männerbereich Mannschaften bis einschließlich 5. Liga, Frauenteams unterhalb der 2. Bundesliga, Nachwuchsmannschaften unterhalb der A- und B-Junioren-Bundesliga sowie alle Juniorinnen-Mannschaften trainieren. DFB-Chefausbilder Frank Wormuth nennt die B-Lizenz aufgrund der umfassenden Abdeckung der Inhalte "den kleinen Fußball-Lehrer".

 

DFB-Elite-Jugend-Lizenz (ehemals B-Lizenz): Eine Anmeldung zur DFB-Elite-Jugend-Lizenz ist nur möglich, wenn man die Trainer-B-Lizenz mit einer Gesamtnote von mindestens 10 Punkten abgeschlossen hat. Zudem ist die aktive Mitarbeit an einem DFB-Stützpunkt im Umfang von 20 Trainingseinheiten sowie eine mindestens einjährige Trainertätigkeit mit B-Lizenz nachzuweisen.

 

Die DFB-Elite-Jugend-Lizenz und alle Trainer-Lizenzstufen darüber liegen komplett in der Verantwortlichkeit des DFB. Die Ausbildung zur DFB-Elite-Jugend-Lizenz umfasst insgesamt 80 Lerneinheiten plus Prüfung und konzentriert sich - der Name sagt's - auf die Arbeit im Junioren- und Juniorinnenbereich. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Gruppen- und Individualtaktik.

 

Trainer mit DFB-Elite-Jugend-Lizenz dürfen Mannschaften der 2. Frauen-Bundesliga und der B-Juniorinnen-Bundesliga in verantwortlicher Position betreuen sowie in den Stützpunkten der Verbände und den Nachwuchsleistungszentren der Vereine arbeiten.

 

A-Lizenz: Die letzte Stufe vor dem Lehrgang zum Fußball-Lehrer. Die A-Lizenz-Ausbildung hat 100 Lerneinheiten, ehe der Prüfungsblock folgt. Das Augenmerk richtet sich hier klar auf den Seniorenbereich (ab 20 Jahre), der inhaltliche Fokus liegt auf der Mannschaftstaktik. Trainer mit A-Lizenz können bei den Männern in der Regionalliga sowie bei den A-Junioren, B-Junioren und Frauen bis einschließlich Bundesliga hauptverantwortlich tätig sein.

 

Prüfungen: Alle Ausbildungsstufen im Leistungsbereich von der Trainer-B-Lizenz bis zur A-Lizenz enden mit einem Prüfungsteil. Dieser beinhaltet jeweils eine Klausur, eine mündliche Prüfung, eine Lehrprobe, einen freien Vortrag sowie einen Praxistest der eigenen fußballerischen Fähigkeiten. Der freie Vortrag beschäftigt sich in der Regel mit dem Aufbau und der Reflektion der eigenen Lehrprobe.

 

Lehrprobe und freier Vortrag machen zusammen insgesamt 50 Prozent der Gesamtnote aus, wobei die Lehrprobe in diesen 50 Prozent zu vier Fünfteln gewichtet wird, der freie Vortrag zu einem Fünftel. Die andere Hälfte der Gesamtnote setzt sich zu jeweils einem Drittel aus Klausur, mündlicher Prüfung und Praxistest zusammen.

 

Die Benotungsskala reicht von null bis 15 Punkten. In jedem Teilbereich sind mindestens fünf Punkte erforderlich, um zu bestehen. Wer durchfällt, kann die Prüfung einmal wiederholen – frühestens nach sechs Monaten. Die Prüfung ist in allen Teilen zu wiederholen, sofern nicht der Prüfungsausschuss im Einzelfall die Anrechnung von bestandenen Prüfungsteilen beschließt.

 

Bei Nichtbestehen der Nachprüfung muss die gesamte Ausbildung für die jeweilige Lizenzstufe wiederholt werden, dies ist frühestens nach zwei Jahren möglich.

 

Lizenzverlängerung: Jede Lizenz ist nach Erhalt für drei Jahre gültig. Für die Verlängerung der Lizenz muss im letzten halben Jahr der Gültigkeitsdauer fristgerecht ein Antrag gestellt werden, darüber hinaus ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 20 Lerneinheiten nötig. Die Verlängerung der Lizenz erfolgt stets über drei Jahre. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere(n) Lizenzstufe(n) mit. (Autor: jb)"

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