Bezirkssportgericht bestätigt Urteil wegen Todesdrohung

08.07.2025

s-sportgericht

Das Bezirkssportgericht hat das unlängst gefällte Urteil des Kreissportgerichts in Gänze bestätigt: Wegen der Todesdrohungen eines Spielervaters des SV Gescher beim B-Juniorenspiel bei der JSG Legden/Asbeck und des Spielabbruchs bleibt es nach der Berufungs-Sitzung am Donnerstag in Rheine bei der Spielwertung für die JSG, der 1500 Euro-Geldstrafe für den SV Gescher und die Sportplatz-Betretungssperre bis Mitte 2027 für den Beschuldigten.

 

Unter Vorsitz von Ludger Rüschenschmidt (Ascheberg) hatte sich das Bezirkssportgericht 1 des Fußball- und Leichtathlelikverbands Westfalen als Zweitinstanz mit der Berufung des SV Gescher gegen das Urteil des Kreissportgerichts (KSG) Ahaus/Coesfeld vom 23. März 2025 zu befassen. Dabei machte der SV Gescher geltend, dass sich neue Ansätze ergeben hätten, die den beschuldigten Vater angeblich hätten entlasten können.

 

Der Beschuldigte beteuerte in der mehrstündigen Verhandlung seine Unschuld, indem er die Behauptungen, Tordesdrohungen ausgesprochen zu haben sowie Familienmitglieder nach Legden beordert zu haben, strikt verneinte.

 

Dem gegenüber schenkte das Sportgericht den detaillierten und fundierten Ausführungen der Zeugen aus Legden eher Glauben, sodass der Antrag des SV Gescher wegen "unbewiesener Schuld" des Beschuldigten auf "Freispruch" abgelehnt wurde. Stattdessen wurde das Urteil des KSG voll umfänglich bestätigt.

 

Zur Übersicht die Veröffentlichungen zu diesem schwerwiegenden Fall:

 

 

 

 

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