Nur geimpft oder genesen zum Sport

24.11.2021

sus-Corona-24-11-2021
Die ab Mittwoch, 24. November 2021, gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW (land.nrw) sieht für Sportvereine folgende Änderungen vor:
 
Ab Mittwoch, 24. November, 2021, dürfen alle Spieler*innen sowie Zuschauer*innen und sonstige anwesende Personen ab 16 Jahren das Vereins-, Spiel- und Trainingsgelände nur mit gültigem 2G-Nachweis (geimpft/genesen) betreten.
 
Ein negativer Schnelltest reicht nicht aus.
 
Alle Spieler*innen sowie Zuschauer*innen und sonstige Anwesenden bis einschließlich 15 Jahre können weiterhin mit der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) am Trainings- bzw. Spielgeschehen teilnehmen. Schüler*innen gelten dabei während der Schulzeit als getestet.
 
Die Kontrollen der zertifizierten Nachweise erfolgen dabei durch den Verein vor Ort.
 

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