Aktualisierte Hygieneregeln für den Sportbetrieb

21.10.2020

Pfeil Hygiene neu

Die Hygieneregeln für den Sportbetrieb in Legden  sind nun aktualisiert worden: Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 19.10.2020

 

Die Voraussetzungen für den Sportbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen sind: Hygieneschutz, Infektionsschutz, Zutrittssteuerung, Abstandsgebot und Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten.


Für die Benutzung der kommunalen Sportanlagen in der Gemeinde Legden sind folgende Regeln zu beachten:

  • Die Teilnehmer müssen gesund sein und es bestand seit mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen (Ausnahmen: Verwandte, Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, Mitglieder der eigenen Gruppe bis zu 10 Personen), ist sicherzustellen (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen).
  • In Kontaktsportarten ist die Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand zulässig, wenn die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
  • Das Betreten der Sportanlage ist nur bis zu 300 Zuschauer zulässig.
  • Personenkontaktdaten (Namen, Anschrift, Telefon, Aufenthaltszeitraum) der Teilnehmer und Zuschauer sind zu dokumentieren und unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert vier Wochen aufzubewahren und anschließend sicher zu vernichten. Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
  • Alle Personen (Zuschauer, Ergänzungsspieler, Funktionäre, Betreuer) haben in und auf den Sportanlagen (Turnhallen, Sportplätzen, usw.) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch am Sitz- und Stehplatz. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind während des Spiels/Wettkampfs nur die aktiven Spieler/Sportler, die Schieds-/Wettkampfrichter und Trainer/Übungsleiter. Sie müssen allerdings beim Betreten und Verlassen der Sportanlage eine Maske tragen.
  • Körperkontakt ist zu vermeiden (Begrüßung: Handschlag, Umarmung oder Wangenkuss).
  • Berührungen von Augen, Nase und Mund sind zu vermeiden.
  • Es ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
  • Kontaktflächen an Sportgeräten sind von den Benutzern eigenverantwortlich nach der Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionsmittel werden von der Gemeinde nicht gestellt.
  • Neben der Aufnahme des Virus über Tröpfchen in der Luft besteht ein weiteres Risiko darin, dass Viren über die Hände aufgenommen bzw. weitergegeben werden. Deshalb ist regelmäßiges Händewaschen mit Seife besonders wichtig für den Infektionsschutz. Ein gründliches und regelmäßiges Waschen der Hände ist notwendig und in der Regel auch ausreichend.
  • Ein Einsatz von Handdesinfektionsmitteln mit mindestens begrenzt viruzidem Wirkungsspektrum kommt in Betracht, wenn der Zugang zu Waschmöglichkeiten (z. B. ohne die Entstehung von Warteschlangen zu provozieren) nicht in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Die Gemeinde Legden stellt kein Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Geräte sind so anzuordnen bzw. entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Teilnehmern besetzten Sportgeräten mindestens 3,0 m beträgt (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum und Trainingsgerät).
  • Die Sportanlagen (Hallen, Sportplätze usw.) sind nach dem Training unverzüglich zu verlassen. Ein geselliges Verbleiben ist nicht gestattet.
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis zum 31.12.2020 untersagt.
  • Die Turnhallen dürfen mit folgender maximaler Personenanzahl benutzt werden:
  • o Brigidenschule, Standort Legden 60 Personen
  • o Brigidenschule, Standort Asbeck 30 Personen
  • o Sekundarschule Legden 30 Personen
  • o Kleinsporthalle Legden 20 Personen

 

  • Die Übungsleiter werden in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen, die Teilnehmer durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

 

Hinweis: Bei Nichteinhaltung der genannten Regeln erfolgt ein Ausschluss vom Sportbetrieb. Es können
Zuwiderhandlungen gemäß des Bußgeldkataloges zur Coronaschutzverordnung mit einem
Bußgeld geahndet werden.

 

48739 Legden, 19. 10. 2020

Friedhelm Kleweken

Der Bürgermeister

 

>Download Hygieneregeln Sportbetrieb ab 19102020

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