Handlungsrahmen nach den Lockerungsmaßnahmen
09.05.2020
Unter der Woche ist bekanntlich ein vierstufiger Plan zu Lockerungsmaßnahmen im Breitensport in NRW präsentiert worden. "Wir müssen nun erst einmal die Rahmenbedingungen abwarten, die uns die Kommune als Eigentümer der Sportanlagen vorgibt. Diese Grundlagen wird der Vorstand verantwortungsbewusst unter Berücksichtigung aller Risiken und Chancen eine Mitteilung an die Abteilungen geben. Das Hygienekonzept wird für erhebliche Einschränkungen sorgen", erklärt Dieter Berkemeier, Hauptgeschäftsführer des SuS Legden.
Ministerpräsident Laschet hat am 6. Mai einen vierstufigen Lockerungsplan vorgestellt. Der Vorstand des SuS Legden wird auf Basis der Empfehlungen der Gemeinde Legden einen Handlungsrahmen mitteilen, inwieweit Vereinssport in naher Zukunft möglich werden könnte.
- Seit Donnerstag, 7. Mai, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
- Ab Montag, 11. Mai, ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
- Ab Samstag, 30. Mai, soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Dazu muss aber im Vorfeld von der Gemeinde ein konkretes Hygiene-Vorschriftspaket beschlossen werden.
Wie bisher auch, gibt die Coronaschutzverordnung für NRWden verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!
Die Gemeinde Legden informiert:
Mit der vierten Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 8. Mai 2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Regelungen zur Umsetzung der stufenweisen Öffnungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie getroffen.
Mit dieser Verordnung ist die Coronaschutzverordnung neu gefasst worden, diese Fassung finden Sie hier:
Coronaschutzverordnung in der ab dem 11.05.2020 geltenden Fassung
Zugleich wurden mit dieser Änderung Hygiene- und Infektiosstandards für folgende Bereiche festgelegt:
- Gastronomie
- Friseurhandwerk
- Podologische Behandlungen u. ä.
- Kosmetikbetriebe, Nagelstudios u. ä.
- Massage/Massagestudios
- Fitnessstudios
Die so geänderte Coronaschutzverordnung gilt ab dem 11.05.2020.
Heute beim SuS Legden
Wann |
Wo |
Was |
Wer |
8.30 |
Kleinsporthalle | Fit und aktiv am Morgen |
Ulla Kleideiter |
15.00 |
Doppelturnhalle | Kleinkinder-Turnen (Jahrgang 2019) |
R. und L. Woltering |
15.30
|
Doppelturnhalle | Eltern-Kind-Turnen (Jahrgang 2022) |
S. Schmeddes& Team |
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