So ist der Sport beim SuS wieder möglich

29.05.2020

gemeinde

SuS-Hauptgeschäftsführer Dieter Berkemeier, gleichzeitig im Bürgerservice/Soziales der Gemeinde Legden tätig, teilt jetzt mit, wie der Sportbetrieb beim SuS Legden nach dem 30. Mai vonstatten gehen kann.

 

"Der Sportbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist wieder möglich. Die Voraussetzungen dafür sind: Kontaktfreiheit, Hygieneschutz, Infektionsschutz, Zutrittssteuerung, Abstandsgebot und Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten.

 

Für die Einhaltung der Regelungen auf vereinseigenen Sportstätten sind die Vereine selbst verantwortlich. Für die kommunalen Sporthallen und Sportplätze hat die Gemeinde Legden die beigefügten Hygieneregeln aufgrund der bestehenden Vorschriften zusammengestellt.

 

Weitere Informationen zu den Änderungen erhaltet ihr hier

 

Freundliche Grüße

Dieter Berkemeier

Gemeinde Legden

Bürgerservice und Soziales"

 

Der Bürgermeister Friedhelm Kleweken hat folgende Hygiene-Regeln für den Sportbetrieb ab dem 1. Juni auf und in den kommunalen Sportstätten erlassen:

 

Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 01.06.2020

Der Sportbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist wieder möglich. Die Voraussetzungen dafür sind: Kontaktfreiheit, Hygieneschutz, Infektionsschutz, Zutrittssteuerung, Abstandsgebot und Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten.

 

Für die Benutzung der kommunalen Sportanlagen in der Gemeinde Legden sind folgende Regeln zu beachten:

  • Die Teilnehmer müssen gesund sein (kein Sport für Risikogruppen!) und es bestand seit mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen (Ausnahmen: Verwandte, Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, Mitglieder der eigenen Gruppe bis zu 10 Personen), ist sicherzustellen (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen). Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig und das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer zulässig.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist dann verpflichtend, wenn die Mindestabstände ausnahmsweise nicht eingehalten werden können, beispielsweise beim Betreten oder Verlassen der Sportanlage. o Körperkontakt ist zu vermeiden (Begrüßung: Handschlag, Umarmung oder Wangenkuss).
  • Berührung der eigenen Augen, Nase und Mund sind zu vermeiden.
  • Der Beginn und das Ende der Trainingseinheiten werden zur Vermeidung des Begegnungsverkehrs um zehn Minuten verkürzt.
  • Es ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
  • Kontaktflächen an Sportgeräten sind von den Benutzern eigenverantwortlich nach der Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionsmittel werden von der Gemeinde nicht gestellt.
  • Neben der Aufnahme des Virus über Tröpfchen in der Luft besteht ein weiteres Risiko darin, dass Viren über die Hände aufgenommen bzw. weitergegeben werden. Deshalb ist regelmäßiges Händewaschen mit Seife besonders wichtig für den Infektionsschutz. Ein gründliches und regelmäßiges Waschen der Hände ist notwendig und in der Regel auch ausreichend.
  • Von besonderer Bedeutung ist die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch). Husten oder niesen Sie auch dann in die Ellenbeuge, die Mund und Nase umschließen soll, wenn Sie eine MNB tragen. Wenden Sie sich beim Husten und Niesen von anderen Personen ab.
  • Ein Einsatz von Handdesinfektionsmitteln mit mindestens begrenzt viruzidem Wirkungsspektrum kommt in Betracht, wenn der Zugang zu Waschmöglichkeiten (z. B. ohne die Entstehung von Warteschlangen zu provozieren) nicht in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Die Gemeinde Legden stellt kein Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Personenkontaktdaten (Namen, Anschrift, Telefon, Aufenthaltszeitraum) sind zu dokumentieren und unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert vier Wochen aufzubewahren und anschließend sicher zu vernichten. Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
  • Fitnessgeräte sind so anzuordnen bzw. entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Teilnehmern besetzten Sportgeräten mindestens 3,0 m beträgt (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum und Trainingsgerät). Gegebenenfalls ist nur jedes zweite Gerät zu nutzen.
  • Die Sportanlagen (Hallen, Sportplätze usw.) sind nach dem Training unverzüglich zu verlassen. Ein geselliges Verbleiben ist nicht gestattet.
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 untersagt.
  • Die Turnhallen dürfen mit folgender maximaler Personenanzahl benutzt werden:

   Brigidenschule, Standort Legden 42 Personen

   Brigidenschule, Standort Asbeck 22 Personen

   Sekundarschule Legden 28 Personen

   Kleinsporthalle Legden 14 Personen

  • Die Übungsleiter werden in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen, die Teilnehmer durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert

 

Hinweis: Bei Nichteinhaltung der genannten Einschränkungen erfolgt ein Ausschluss vom Trainingsbetrieb für den ganzen Verein bis zu den Sommerferien. Es können Zuwiderhandlungen gemäß des Bußgeldkataloges zur Coronaschutzverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.

48739 Legden, 29.05.2020

Friedhelm Kleweken

Der Bürgermeister

 

Dazu gibt es folgende Verordnungen

>Download 200527_Fassung CoronaSchVO ab 30.05.2020

>Download 200527_Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO ab 30.05.2020

>Download Hygieneregeln Sportbetrieb ab 01062020

 

Die wichtigsten Vorgaben - Fragen und Antworten (Land NRW)

 

Welche Regelungen gelten im Breiten- und Freizeitsport?

Der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum ist unter Auflagen möglich. Dazu gehören geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern – auch in Dusch-, Wasch- und Umkleideräumen.

 

Ist jetzt auch Kontaktsport wieder möglich?

Ja, ab dem 30. Mai 2020: Personen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, also z.B. eine Gruppe von bis zu zehn Personen, dürfen Kontaktsport ohne Mindestabstand im Freien wieder betreiben, wenn geeignete Vorkehrungen z. B. zur Hygiene und zum Infektionsschutz getroffen werden.

 

Darf Sport wieder vor Zuschauern stattfinden?

Wenn die oben genannten Hygieneauflagen erfüllt werden, dürfen ab 30. Mai wieder bis zu 100 Zuschauer eine Sportanlage betreten.

 

Sind sportliche Wettbewerbe wieder möglich?

Ja – im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportanlagen sind Wettbewerbe im Freien ab dem 30. Mai 2020 zulässig, wenn ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorliegt. Auch Wettbewerbe von Berufsreitenden und Pferderennen sind unter Hygieneauflagen zulässig. Hier sind bis zu 100 Zuschauende erlaubt. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

 

Ist der Betrieb von Fitnessstudios gestattet?

Ja, es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (u. a. Mindestabstand zwischen Sportgeräten, Desinfektion der Kontaktflächen nach jedem Gebrauch, Unzulässigkeit des Ausübens von Sportarten mit Körperkontakt, Erhebung von Kontaktdaten).

 

Dürfen Berufssportler ihrer Tätigkeit nachgehen?

Training von Berufssportlern auf und in von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist zulässig.

 

Welche Regeln gelten für den Sportunterricht?

Im Sportunterricht dürfen auch Kontaktsportarten ausgeübt werden. Auch Schwimmunterricht ist möglich.

Heute beim SuS Legden

Dienstag

Wann

Wo

Was

Wer

8.30

Kleinsporthalle Fit und aktiv am Morgen Ulla Kleideiter

15.00

Doppelturnhalle Kleinkinder-Turnen (Jahrgang 2019) R. und L. Woltering

15.30

 

Doppelturnhalle Eltern-Kind-Turnen (Jahrgang 2022) S. Schmeddes& Team
mehr »

Aktuelles

05.05.2025

Frank Rose bringt die Wende

Fußball:

SuS I - GW Hausdülmen 2:1

SuS III - FC Oldenburg II 1:4

mehr »

05.05.2025

SG-Fußballerinnen schöpfen Hoffnung

Frauenfußball:

SG Holtwick/Legden auf Nichtabstiegs-Platz

mehr »

03.05.2025

FC Germania rettet Derbysieg ins Ziel

Fußball:

SuS Legden II - FC Germania Asbeck 2:3

mehr »

03.05.2025

Rückschlag nach der ersten Niederlage

Juniorenfußball:

C-Junioren verlieren im Spitzenspiel

mehr »

28.04.2025

Phönix aus der Asche - SuS I mit ungeheurer Moral

Fußball:

GW Nottuln II - SuS I 5:5

ASV Ellewick II - SuS II 4:1

FC Turo d'Izlo Gronau III - SuS III 3:1

mehr »