Strenge Regeln trotz weiterer Lockerungen

16.07.2020

corona Legden

Die Gemeinde Legden hat die Hygieneregeln fütr den Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen zum 15.07.2020 aktualisiert:


Der Sportbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist wieder möglich. Die Voraussetzungen dafür sind: Kontaktfreiheit, Hygieneschutz, Infektionsschutz, Zutrittssteuerung, Abstandsgebot und Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten.

 


Für die Benutzung der kommunalen Sportanlagen in der Gemeinde Legden sind folgende Regeln zu beachten:

  • Die Teilnehmer müssen gesund sein (kein Sport für Risikogruppen!) und es bestand seit mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen (Ausnahmen: Verwandte, Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, Mitglieder der eigenen Gruppe bis zu 10 Personen), ist sicherzustellen (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen).
  • Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand ist nur mit bis zu 30 Personen zulässig. Das Betreten der Sportanlage ist nur bis zu 300 Zuschauer zulässig.
  • Personenkontaktdaten (Namen, Anschrift, Telefon, Aufenthaltszeitraum) der Teilnehmer und Zuschauer sind zu dokumentieren und unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert vier Wochen aufzubewahren und anschließend sicher zu vernichten. Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist dann verpflichtend, wenn die Mindestabstände ausnahmsweise nicht eingehalten werden können, beispielsweise beim Betreten oder Verlassen der Sportanlage.
  • Körperkontakt ist zu vermeiden (Begrüßung: Handschlag, Umarmung oder Wangenkuss).
  • Berührungen von Augen, Nase und Mund sind zu vermeiden.
  • Der Beginn und das Ende der Trainingseinheiten werden zur Vermeidung des Begegnungsverkehrs um zehn Minuten verkürzt.
  • Es ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
  • Kontaktflächen an Sportgeräten sind von den Benutzern eigenverantwortlich nach der Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionsmittel werden von der Gemeinde nicht gestellt.
  • Neben der Aufnahme des Virus über Tröpfchen in der Luft besteht ein weiteres Risiko darin, dass Viren über die Hände aufgenommen bzw. weitergegeben werden. Deshalb ist regelmäßiges Händewaschen mit Seife besonders wichtig für den Infektionsschutz. Ein gründliches und regelmäßiges Waschen der Hände ist notwendig und in der Regel auch ausreichend.
  • Von besonderer Bedeutung ist die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch). Husten oder niesen Sie auch dann in die Ellenbeuge, die Mund und Nase umschließen soll, wenn Sie eine MNB tragen. Wenden Sie sich beim Husten und Niesen von anderen Personen ab.
  • Ein Einsatz von Handdesinfektionsmitteln mit mindestens begrenzt viruzidem Wirkungsspektrum kommt in Betracht, wenn der Zugang zu Waschmöglichkeiten (z. B. ohne die Entstehung von Warteschlangen zu provozieren) nicht in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Die Gemeinde Legden stellt kein Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Fitnessgeräte sind so anzuordnen bzw. entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Teilnehmern besetzten Sportgeräten mindestens 3,0 m beträgt (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum und Trainingsgerät).
  • Die Sportanlagen (Hallen, Sportplätze usw.) sind nach dem Training unverzüglich zu verlassen. Ein geselliges Verbleiben ist nicht gestattet.
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 untersagt.
  • Die Turnhallen dürfen mit folgender maximaler Personenanzahl benutzt werden

   * Brigidenschule, Standort Legden 60 Personen

   * Brigidenschule, Standort Asbeck 30 Personen
   * Sekundarschule Legden 30 Personen
   * Kleinsporthalle Legden 20 Personen

  • Die Übungsleiter werden in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen, die Teilnehmer durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

 

Hinweis:

  • Bei Nichteinhaltung der genannten Einschränkungen erfolgt ein Ausschluss vom Sportbetrieb.
  • Es können Zuwiderhandlungen gemäß des Bußgeldkataloges zur Coronaschutzverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

48739 Legden, 15.07.2020
Friedhelm Kleweken
Der Bürgermeister

Heute beim SuS Legden

Mittwoch
Wann Wo Was Wer

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Kleinsporthalle Tanzen für Kindergarten-Kinder Tanja Kubierske-Hamm

15.00

Doppelturnhalle

Handball-Minis

Tobias Nißing

15.30

Doppelturnhalle

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K. Wilpert / V. Pöpping

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